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Seminar: Arbeiten im Call-Center

mit Schwerpunkt Leistungs- und Verhaltenskontrolle / Arbeitnehmerdatenschutz

vom 28.04. bis 30.04.2003



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Beim Aufbau und dem Betrieb eines Call Centers bzw. Anrufverteilungssystemen werden etliche Betriebsratsrechte berührt. Für eine qualifizierte Beurteilung durch den Betriebsrat ist es notwendig, rechtzeitig (so früh wie möglich) umfassende Informationen zu erhalten oder sich zu beschaffen. Nur dann ist die Interessenvertretung in der Lage, effizient die Betriebsratsrechte ausüben zu können.

Das ver.di-Projekt Call Center Niedersachsen/Bremen führt mit der Bildungsvereinigung Arbeit und Leben vom 28.04.bis 30.04.2003 ein 2 1/2-tägiges Seminar: Arbeiten im Call-Center mit Schwerpunkt Leistungs- und Verhaltenskontrolle / Arbeitnehmerdatenschutz durch. 

Seminarinhalte:

  • Leistungsmerkmal automatischer Anrufverteilsysteme
    • Integration von Telefon und Computer
    • Technische Entwicklung und Perspektiven
  • Möglichkeiten zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle
    • Persönlichkeitsschutz im Call Center
    • Abhören von Telefongesprächen und Aufzeichnen von Daten
    • Kontrolle durch Reports
    • Welche Daten werden tatsächlich benötigt
  • Rechtliche Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
    • Regelungsbereiche einer Betriebsvereinbarung
    • Beteiligungsrechte des Betriebsrats
  • Informationsrechte
  • Überwachungsrecht durch Bundesdatenschutzgesetz und Bildschirmarbeitsverordnung
  • Mitbestimmungsrechte:
    • Gestaltung der Arbeitszeit
    • Leistungs- und Verhaltenskontrollen
    • Regelung zum Arbeitsschutz
    • Grundzüge/Erarbeiten einer Betriebsvereinbarung
Referenten:  Gerd Schweizer, TBS der Arbeitnehmerkammer Bremen
Harald Stelljes, Mitarbeiter beim Landesbeauftragten f. d. Datenschutz
VA.-Nr.:  393.023
Ort:  Marschenhof Wremen
Termin:  Beginn: 28.04.2003 10.00h
Ende: 30.04.2003, ca. 16.00h
Kosten:  290€ zzgl. 7% MWST

Seminarausschreibung und Anmeldeformular zur Anmeldung bei "Arbeit und Leben" per Post oder Fax können hier als PDF-Datei (77 kB) heruntergeladen werden.
(Zum Download mit der rechten Maustaste auf den Link klicken und Speicherort angeben)

Anmeldeschluss ist der 12.03.03.

Sofern die Voraussetzungen vorliegen besteht Anspruch auf bezahlte Freistellung für :

  • Betriebsräte /innen gemäß § 37 Abs. 6, BetrVG

Die Teilnahmekosten sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vom Arbeitgeber zu tragen. Bei den Teilnahmekosten handelt es sich um Pauschalpreise; Fahrtkosten und Parkhausgebühren sind darin nicht enthalten. Das Seminar wird in Trägerschaft der Bildungsvereinigung Arbeit und Leben durchgeführt. Bei Rücktritt von der Seminaranmeldung bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erheben wir keine Ausfallgebühren; bei späteren Rücktritt stellen wir die uns entstandenen Kosten in Rechnung. Sollte der Widerruf erst zu Beginn des Seminars oder durch Fortbleiben erfolgen, erheben wir die Ausfallkosten in voller Höhe der Seminarkosten. Von der Erstattung der Seminarkosten kann abgesehen werden, wenn ein(e) ErsatzteilnehmerIn benannt wird.

 

 


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