Beim Aufbau und dem Betrieb eines
Call Centers bzw. Anrufverteilungssystemen werden etliche
Betriebsratsrechte berührt. Für eine qualifizierte Beurteilung
durch den Betriebsrat ist es notwendig, rechtzeitig (so früh wie
möglich) umfassende Informationen zu erhalten oder sich zu
beschaffen. Nur dann ist die Interessenvertretung in der Lage,
effizient die Betriebsratsrechte ausüben zu können.
Das ver.di-Projekt Call Center
Niedersachsen/Bremen führt mit der Bildungsvereinigung Arbeit und
Leben vom 28.04.bis 30.04.2003 ein 2 1/2-tägiges Seminar: Arbeiten im Call-Center
mit Schwerpunkt Leistungs- und
Verhaltenskontrolle / Arbeitnehmerdatenschutz durch.
Seminarinhalte:
- Leistungsmerkmal automatischer
Anrufverteilsysteme
- Integration von Telefon und
Computer
- Technische Entwicklung und
Perspektiven
Möglichkeiten zur Leistungs- und
Verhaltenskontrolle
Persönlichkeitsschutz im Call
Center
Abhören von Telefongesprächen
und Aufzeichnen von Daten
Kontrolle durch Reports
Welche Daten werden tatsächlich
benötigt
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten
des Betriebsrats
Regelungsbereiche einer
Betriebsvereinbarung
Beteiligungsrechte des
Betriebsrats
Informationsrechte
Überwachungsrecht durch
Bundesdatenschutzgesetz und Bildschirmarbeitsverordnung
Mitbestimmungsrechte:
Gestaltung der Arbeitszeit
Leistungs- und
Verhaltenskontrollen
Regelung zum Arbeitsschutz
Grundzüge/Erarbeiten einer
Betriebsvereinbarung
Referenten: |
Gerd Schweizer, TBS
der Arbeitnehmerkammer Bremen
Harald Stelljes, Mitarbeiter beim Landesbeauftragten f. d.
Datenschutz |
VA.-Nr.: |
393.023 |
Ort: |
Marschenhof
Wremen |
Termin: |
Beginn:
28.04.2003 10.00h
Ende: 30.04.2003, ca. 16.00h |
Kosten: |
290€ zzgl. 7%
MWST |
Seminarausschreibung
und Anmeldeformular zur Anmeldung bei "Arbeit und
Leben" per Post oder Fax können hier als PDF-Datei (77 kB)
heruntergeladen werden.
(Zum Download mit der rechten
Maustaste auf den Link klicken und Speicherort angeben)
Anmeldeschluss ist der
12.03.03.
Sofern die Voraussetzungen vorliegen besteht Anspruch auf
bezahlte Freistellung für :
Betriebsräte /innen gemäß § 37 Abs. 6,
BetrVG
Die Teilnahmekosten sind gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen vom Arbeitgeber zu tragen. Bei den Teilnahmekosten
handelt es sich um Pauschalpreise; Fahrtkosten und Parkhausgebühren
sind darin nicht enthalten. Das Seminar wird in Trägerschaft der
Bildungsvereinigung Arbeit und Leben durchgeführt. Bei Rücktritt
von der Seminaranmeldung bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
erheben wir keine Ausfallgebühren; bei späteren Rücktritt stellen
wir die uns entstandenen Kosten in Rechnung. Sollte der Widerruf
erst zu Beginn des Seminars oder durch Fortbleiben erfolgen, erheben
wir die Ausfallkosten in voller Höhe der Seminarkosten. Von der
Erstattung der Seminarkosten kann abgesehen werden, wenn ein(e)
ErsatzteilnehmerIn benannt wird.
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